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Kundeninformation
Praxis für Physiotherapie
Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungs- bzw. Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Kosten
Eine Physiotherapieeinheit von 45 Minuten (PT45) kostet EUR 59,00. Dies ist im Moment die Standardverordnung der Ärzte und wird von den Krankenkassen so bewilligt.
Auf Anfrage werden auch Hausbesuche durchgeführt. Die zusätzlichen Kosten für einen Hausbesuch richten sich nach Entfernung und Aufwand. Für Hausbesuche im Ort werden pauschal EUR 25,00 berechnet. Wobei auch hier der „Hausbesuch“ vom Arzt verordnet werden muss.
Bewilligung
Es ist sinnvoll schon vor Beginn der Therapie bei Ihrer Sozialversicherung eine Bewilligung der verordneten Behandlungen einzuholen, damit Sie wissen, ob Sie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. Dies ist per Post, Fax oder E-Mail an die jeweilige Krankenkasse möglich.
Die ÖGK hat auf Grund der Pandemie die Bewilligungspflicht bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt. Verordnungen der BVAEB und SVS sind bewilligungspflichtig.
Kostenrückerstattung
Schicken Sie
– die Original-Rechnung
– die Zahlungsbestätigung (Barvermerk auf Rechnung oder Zahlschein/Onlineausdruck bei Banküberweisung)
– den Original-Verordnungsschein und
– die Bewilligung
an Ihre Krankenkasse. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen Ihrer Krankenkasse und der verordneten Therapiedauer ab. Die Standardverordnung ist im Moment PT45.
Zum Beispiel erhalten Sie von der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) eine Kostenrückerstattung pro Therapieeinheit von:
Physiotherapie | Kostenrückerstattung von der Krankenkasse | meine Tarife | bleibt ein Selbstbehalt pro Behandlung von |
---|---|---|---|
PT30 (30 min) | EUR 24,00 | EUR 39,00 | EUR 15,00 |
PT45 (45 min) | EUR 36,00 | EUR 59,00 | EUR 23,00 |
PT60 (60 min) | EUR 48,00 | EUR 79,00 | EUR 31,00 |
Hausbesuch | EUR 24,00 | EUR 25,00 | EUR 1,00 |
Die verbleibenden Restkosten (der Selbstbehalt) können von Ihrer Zusatz- oder Unfallversicherung übernommen werden.
Hier die Kontaktdaten der Österreichischen Krankenkassen zum Bewilligen der Verordnung bzw. zum Einreichen der Rechnung:
ÖGK
Kundenservice Bischofshofen
Gasteiner Straße 29
5500 Bischofshofen
bischofshofen@oegk.at
BVAEB
Landesstelle Salzburg
Faberstraße 2A
5020 Salzburg
sbg.leistung@bvaeb.sv.at
SVS
Landesstelle Salzburg
Auerspergstraße 24
5020 Salzburg
gs@svs.at
Termine
Wir bitten Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten und uns im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit wir den freiwerdenden Termin wieder vergeben können. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, Ihnen die Therapie in Rechnung zu stellen.